Die Erstberatung ist auf 60 Minuten begrenzt und umfasst erste, einfache mündliche Auskünfte auf Basis der vorliegenden Unterlagen, das Aufzeigen von Handlungsalternativen sowie einen Vorschlag über das weitere Vorgehen. Nicht umfasst sind Vorbereitungsarbeiten, wie das Sichten von vorab übersandten Unterlagen, Nachbereitungstätigkeiten, wie Telefonate oder das Erstellen eines Beratungsberichtes und Berechnungen aller Art.
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