*Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems.
bitte Teilegutachten zur Prüfung mitbringen.
Umfang einer Hauptuntersuchung - ohne Abgasuntersuchung.
nach nichtbestandener HU innerhalb des auf dem Prüfbericht angegebenen Zeitraums
** wiederkehrende Gasanlagenprüfung nach § 41a StvZO nur für Fahrzeuge mit Gasantrieb
Umfang einer Hauptuntersuchung
Krafträder mit Erstzulassung bis 31.12.1988 brauchen keine Abgasuntersuchung.
Alle mit Erstzulassung ab 01. Januar 1989
nur wenn die Abgasuntersuchung bereits durchgeführt wurde und ein Bericht vorliegt.
Bitte dann AU Bericht zur HU mitbringen.
nur wenn die Abgasuntersuchung bereits in der Werkstatt durchgeführt wurde und ein Bericht vorliegt.
Oder wenn die Erstzulassung vor 01.01.1989 liegt.
Oder wenn die Erstzulassung vor 01.07.1969 liegt.
Umfang einer Hauptuntersuchung, aber bei motorisierten Fahrzeugen ohne Abgasuntersuchung
nur zur Einstufung bei Versicherungen,
bitte telefonische Terminvereinbarung
07732/821707
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