Terms & conditions



Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jakob & Jakob Immobilienkonzepte GmbH

  1. Unsere Immobilienangebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

 

  1. Die in den Angeboten angegebenen Daten erhalten wir vom Eigentümer oder einem vom Eigentümer beauftragten Dritten. Diese Daten werden von uns nicht geprüft und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit. Wir geben die Daten nur weiter.

 

  1. Mit der Verwendung eines unserer Angebote erkennt der Verwender die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jakob & Jakob Immobilienkonzepte GmbH an. Als Verwendung ist beispielsweise eine Kontaktaufnahme wegen weiterer Informationen oder eines Besichtigungstermins mit uns oder dem Eigentümer der angebotenen Immobilie zu verstehen.

 

  1. Sind in den Angeboten Provisionen vermerkt, sind diese bei Vertragsabschluss des jeweiligen Hauptvertrages (z.B. notarieller Immobilienkaufvertrag) verdient und fällig und an Jakob & Jakob Immobilienkonzepte GmbH zu zahlen.

 

  1. Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß den genannten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der von Jakob & Jakob Immobilienkonzepte GmbH entfalteten Tätigkeit von seinem potentiellen und nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potentiellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten oder zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

 

  1. Ist dem Empfänger eines unserer Angebote die nachgewiesene Immobilie bereits von einem Dritten angeboten worden, hat er dies spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Nennung des Anbieters und Angebotsdatums mitzuteilen. Geht diese Mitteilung nicht ein, erkennt der Empfänger unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschluss ursächliche Tätigkeit an.

 

  1. Sämtliche Informationen einschließlich des Objektnachweises sind ausdrücklich für unseren Kunden bestimmt. Zur Weitergabe unseres Angebotes an Dritte ist unsere ausdrückliche Zustimmung in schriftlicher Form erforderlich. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung, und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zu zahlen.

 

  1. Die Jakob & Jakob Immobilienkonzepte GmbH ist uneingeschränkt berechtigt auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.

 

  1. Der Auftraggeber (Eigentümer) erteilt Jakob & Jakob Immobilienkonzepte GmbH Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

 

  1. Jakob & Jakob Immobilienkonzepte GmbH haftet nicht für die Bonität eines der Vertragsparteien.

 

 

  1. Die Haftung der Jakob & Jakob Immobilienkonzepte GmbH wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten der Jakob & Jakob Immobilienkonzepte GmbH keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert

 

  1. Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Jakob & Jakob Immobilienkonzepte GmbH beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für Jakob & Jakob Immobilienkonzepte GmbH zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

 

  1. Sind unsere Kunden Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz der Jakob & Jakob Immobilienkonzepte GmbH vereinbart.

 

  1. Wird eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch wenn innerhalb einer Regelung en Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.